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# § 3 BAY_791_3_151_U (Bayern) — Schutzzweck

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Vogelfreistätte Schwarzachwiesen bei Freystadt“  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zweck der Festsetzung des Naturschutzgebiets „Vogelfreistätte Schwarzachwiesen bei Freystadt“ ist es,

1. eines der im Schwarzachtal und in Nordbayern nur noch in Restflächen vorhandenen Brutvorkommen der Wiesenvögel zu schützen,

2. wichtige Rast- und Nahrungsflächen für Sumpf- und Wasservögel zu sichern,

3. den für den Bestand der Lebensgemeinschaften der Wiesenvögel typischen Lebensraum, insbesondere die erforderliche Bodenbeschaffenheit und den Wasserhaushalt zu erhalten,

4. die durch die Pflanzen- und Tierwelt bestimmte natürliche Eigenart des Gebiets zu bewahren und deren ökologische Entwicklung zu gewährleisten.

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Zitiervorschlag: § 3 BAY_791_3_151_U (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

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