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§ 3 BAY_2210_2_5_4_WFK (Bayern) — Mitglieder des Forschungszentrums

Verordnung über das Bayerische Forschungszentrum für Wissensbasierte Systeme

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Mitglieder des Forschungszentrums sind jeweils die Mitglieder der Forschungsgruppen und die Mitglieder des Direktoriums, des Forschungskollegiums, des Kuratoriums sowie der Geschäftsführung. In der Forschung ausgewiesene Wissenschaftler können die Stellung eines assoziierten Mitglieds erhalten; sie arbeiten in den Forschungsgruppen mit. Durch die Mitgliedschaft beim Forschungszentrum werden die Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft bei der Hochschule nicht berührt.