nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 BAY_2210_2_5_4_WFK (Bayern) — Organisatorische Stellung und Sitz des Forschungszentrums

Verordnung über das Bayerische Forschungszentrum für Wissensbasierte Systeme

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Bayerische Forschungszentrum für Wissensbasierte Systeme (Forschungszentrum) ist in seiner organisatorisch-verwaltungsmäßigen Zuordnung eine gemeinsame Einrichtung der Trägeruniversitäten Erlangen-Nürnberg, Passau und der Technischen Universität München. Es hat seinen Sitz in Erlangen.

(2) Es verfügt an den Standorten der Trägeruniversitäten über fünf ständige Forschungsgruppen.