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# Anlage BAY_110_1990_478 (Bayern) — Erklärung Erklärung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zum Vertrag über die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und der Republik Österreich andererseits

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und der Republik Österreich andererseits über die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die gegenwärtigen Zuständigkeiten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Regelungsbereich des Vertrages ergeben sich aus den im Anhang zu dieser Erklärung angeführten Rechtsakten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Veränderungen dieser Zuständigkeiten werden die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gemeinsam der Republik Österreich schriftlich auf diplomatischem Wege mitteilen.

Regensburg, am 1. Dezember 1987

Für die Bundesrepublik Deutschland

Clemens Stroetmann

Dr. Wiegand Pabsch

Für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

Stanley Clinton Davis

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Zitiervorschlag: Anlage BAY_110_1990_478 (Bayern)

Datenquelle: Amtliche Dokumentation des Freistaats Bayern, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung. Maßgeblich ist die im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) verkündete Fassung. Stand: 25.08.2026.

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BAY_110_1990_478/anlage?asof=2026-08-25

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