Die gegenwärtigen Zuständigkeiten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Regelungsbereich des Vertrages ergeben sich aus den im Anhang zu dieser Erklärung angeführten Rechtsakten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Veränderungen dieser Zuständigkeiten werden die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gemeinsam der Republik Österreich schriftlich auf diplomatischem Wege mitteilen.
Regensburg, am 1. Dezember 1987
Für die Bundesrepublik Deutschland
Clemens Stroetmann
Dr. Wiegand Pabsch
Für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
Stanley Clinton Davis