Artikel 24 des Staatsvertrages zwischen Baden und Bayern wegen Herstellung weiterer Verbindungen zwischen den beiderseitigen Eisenbahnen vom 23. November 1871 wird aufgehoben.
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Artikel 24 des Staatsvertrages zwischen Baden und Bayern wegen Herstellung weiterer Verbindungen zwischen den beiderseitigen Eisenbahnen vom 23. November 1871 wird aufgehoben.