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# Anlage 2 BAProVFFPrV — (zu § 17) Zeugnisinhalte

Bachelor-Professional-Versicherungen-und-Finanzanlagen-Fortbildungsprüfungsverordnung  
Stand: 01.01.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 378, S. 11)

Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:

- 1. Bezeichnung der ausstellenden Behörde,

- 2. Name und Geburtsdatum der geprüften Person,

- 3. Datum des Bestehens der Prüfung,

- 4. Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5,

- 5. Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsprüfungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,

- 6. Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.

Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:

Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich

- 1. Benennung der Prüfungsteile,

- 2. Bewertung des Prüfungsteils „Kundenbedarfsfelder“,

- 3. Bewertung des Prüfungsteils „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“,

- 4. Bewertung der im Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“ erbrachten Prüfungsleistungen nach § 11,

- 5. Bewertung der im Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“ erbrachten Prüfungsleistungen nach § 12,

- 6. Benennung des Themas der schriftlichen Praxistransferarbeit nach § 13 Absatz 2,

- 7. Bewertungen der im Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“ erbrachten Prüfungsleistungen nach § 13,

- 8. die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,

- 9. die Gesamtnote als Dezimalzahl,

- 10. die Gesamtnote in Worten und

- 11. Befreiungen nach § 16

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Zitiervorschlag: Anlage 2 BAProVFFPrV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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