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# § 7 BAProVFFPrV — Prüfungsbereich „Lösungen für Gewerbekunden im Kundenbedarfsfeld Sach- und Vermögensschutz“

Bachelor-Professional-Versicherungen-und-Finanzanlagen-Fortbildungsprüfungsverordnung  
Stand: 01.01.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Prüfungsbereich „Lösungen für Gewerbekunden im Kundenbedarfsfeld Sach- und Vermögensschutz“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, Kundenbedarfe zu ermitteln und für diese kundenzentrierte Lösungen vor dem Hintergrund durchzuführender Risikoanalysen im Kundenbedarfsfeld zu entwickeln. In diesem Rahmen werden folgende Qualifikationsinhalte geprüft:

- 1. Analysieren von Risiken der Kunden, Ermitteln der Kundenbedarfe und Erstellen kundenzentrierter Versicherungslösungen für Gewerbekunden im Kundenbedarfsfeld Sach- und Vermögensschutz unter Berücksichtigung von Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitsaspekten,

- 2. Beurteilen von komplexen Schaden- und Leistungsfällen und Unterstützen von Gewerbekunden bei der Abwicklung.

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Zitiervorschlag: § 7 BAProVFFPrV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BAProVFFPrV/7

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