Im Prüfungsbereich „Kanzlei- und Personalmanagement“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, unter Beachtung der rechtlichen und personellen Rahmenbedingungen sowie unter Anwendung berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Mitarbeitende oder ein Team zu führen und zu motivieren. Sie hat nachzuweisen, dass sie die fachliche und personale Entwicklung von Mitarbeitenden anleiten kann, komplexe personal- und fachbezogene Situationen und Lösungswege gegenüber einem Team argumentativ vertreten und unter Zugrundelegung von Gesprächs- und Präsentationstechniken weiterentwickeln kann und dass sie Fachwissen an der Schnittstelle zur Leitungsebene anwenden kann. Es wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft: