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# § 9 BAProITFPrV — Prüfungsbereich „Informationssicherheit gewährleisten“

Bachelor-Professional-IT-Fortbildungsprüfungsverordnung  
Stand: 01.11.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Prüfungsbereich „Informationssicherheit gewährleisten“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, Bedrohungs- und Risikoszenarien zu analysieren, Sicherheitsmaßnahmen zu planen, einzuleiten und zu dokumentieren sowie den sicheren Betrieb von IT-Systemen zu gewährleisten. In diesem Rahmen wird aus den Inhalten der folgenden Qualifikationsschwerpunkte geprüft:

- 1. Qualifikationsschwerpunkt „Bedrohungs- und Risikoszenarien analysieren“:

  - a) Durchführen von Risiko- und Schwachstellenanalysen in Bezug auf die Informationssicherheit anhand von Vorgaben,

  - b) Mitwirken bei der Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen im Hinblick auf mögliche Datenschutzverletzungen,

  - c) Analysieren von IT-Infrastrukturen, von Netzwerkkommunikation, von Protokolldaten, von Softwareverhalten und von System- und Softwarekonfigurationen sowie Ableiten von risikominimierenden Schutz- und Gegenmaßnahmen sowie

  - d) Identifizieren und Analysieren von Schadsoftware und deren Verbreitungswegen sowie Dokumentieren der Analyseergebnisse,

- 2. Qualifikationsschwerpunkt „Sicherheitsmaßnahmen planen“:

  - a) Mitwirken bei der Entwicklung eines Konzepts zur Informationssicherheit,

  - b) Definieren von Notfallsystemen in Absprache mit den jeweiligen Fachabteilungen und Ansprechpartnern,

  - c) Erstellen von Rechte- und Rollenkonzepten zur Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und zur Gewährleistung der Datensicherheit,

  - d) fachliches Unterstützen bei der Erstellung datenschutzrelevanter Dokumente,

  - e) Mitwirken bei der Erstellung und Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems,

  - f) fachliches Beraten bei der Entwicklung von Testkonzepten, insbesondere zur Koordination und Durchführung von Schwachstellen- und Penetrationstests,

  - g) Bereitstellen von aktuellen IT-Sicherheitsinformationen und Aufbereiten sicherheitsrelevanter Erkenntnisse,

  - h) Informieren von Anwenderinnen und Anwendern über Regularien der Informationssicherheit, insbesondere zur Datenklassifizierung sowie zum Umgang mit IT-Ausstattung und mit Daten sowie

  - i) Sicherstellen der Einhaltung der Regularien zur Informationssicherheit,

- 3. Qualifikationsschwerpunkt „Sicheren Betrieb gewährleisten“:

  - a) Umsetzen der Vorgaben eines Sicherungs- und Wiederherstellungskonzepts sowie Testen der Funktionalität des Sicherungs- und Wiederherstellungskonzepts,

  - b) Konfigurieren von Soft- und Hardware der Sicherheitsinfrastruktur zur Gewährleistung der Informationssicherheit anhand definierter Sicherheitsrichtlinien,

  - c) Durchführen von Notfallübungen und Dokumentieren der Ergebnisse,

  - d) Erstellen und Umsetzen von Schulungskonzepten zur Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Sensibilisierung der Mitarbeitenden,

  - e) Überprüfen der Einhaltung von Sicherheitsvorgaben, auch im Bereich von Kritischen Infrastrukturen,

  - f) fortlaufendes Bewerten von Sicherheitsrisiken und Ableiten von Sicherheitsmaßnahmen aus den ermittelten Sicherheitsrisiken,

  - g) fortlaufendes Berichten und Dokumentieren des Status von Maßnahmen zur Sicherstellung der Informationssicherheit,

  - h) Mitwirken bei der Planung und Durchführung von Sicherheitsaudits sowie bei der Bewertung und Behandlung von Schwachstellen und Sicherheitsvorfällen,

  - i) Mitwirken bei der Überprüfung und der Analyse von Anwendungssoftware im Hinblick auf die Gefährdung der Informationssicherheit,

  - j) Gewährleisten der Sicherheit vernetzter Systeme und Geräte durch die Umsetzung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen sowie durch die Integration sicherer Geräteauthentifizierungen und digitaler Identitäten,

  - k) Mitwirken beim Einsatz von Lösungen zur Sicherheitsüberwachung unter Berücksichtigung rechtlicher Aspekte,

  - l) Organisieren und Durchführen von Penetrationstests im laufenden Betrieb sowie

  - m) Unterstützen bei der Implementierung eines datenbasierten Security-Information-and-Event-Managements sowie Analysieren, Auswerten und Interpretieren von aktuellen und vergangenen sicherheitsrelevanten Ereignissen,

- 4. Qualifikationsschwerpunkt „Sicherheitsmaßnahmen einleiten, dokumentieren und evaluieren“:

  - a) Erkennen und Dokumentieren von IT-Sicherheitsvorfällen sowie Informieren der verantwortlichen Stellen über IT-Sicherheitsvorfälle,

  - b) Auswählen, Durchführen und Evaluieren von Tests der Sicherheitsinfrastruktur, Dokumentieren der Evaluationsergebnisse, einschließlich Hinweisen auf Schwachstellen in der Sicherheitsinfrastruktur sowie Einleiten von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsinfrastruktur,

  - c) Gewährleisten der Qualitätssicherung, insbesondere durch Dokumentieren der IT-Sicherheitsmaßnahmen,

  - d) Archivieren datenschutzrelevanter und IT-sicherheitsrelevanter Unterlagen nach betrieblichen und rechtlichen Vorgaben, insbesondere von Verträgen, Richtlinien und Dokumentationen,

  - e) Einleiten von Notfallmaßnahmen bei akuten Bedrohungssituationen sowie

  - f) Einleiten von Prozeduren zum Wiederanlauf von Systemen gemäß Notfallhandbuch sowie Testen und Sicherstellen der Funktionalität der wiederangelaufenen Systeme,

- 5. Qualifikationsschwerpunkt „Organisatorische und rechtliche Vorgaben“:

  - a) Ermitteln von Anforderungen an Datensicherheitskonzepte,

  - b) Mitwirken bei der Entwicklung von Datensicherheitskonzepten,

  - c) Berücksichtigen und Umsetzen von Datensicherheitskonzepten,

  - d) Identifizieren und Bewerten von Risiken sowie Einleiten von Maßnahmen zur Minimierung von Risiken sowie

  - e) Sicherstellen der Einhaltung organisatorischer und rechtlicher Vorgaben sowie

- 6. Qualifikationsschwerpunkt „Projektunterstützung und -koordination“:

  - a) Unterstützen der Projektleitung durch Übernehmen und Umsetzen von Teilprojekten,

  - b) organisatorisches Begleiten von Projekten, insbesondere Erstellen von Projektplänen und Planen des Mitarbeitendeneinsatzes,

  - c) Mitwirken bei der Aufwandsanalyse und -kalkulation von Projekten,

  - d) projektbegleitendes Beraten von Kunden sowie Unterstützen und Beraten von Kunden in der Roll-out-Phase,

  - e) Mitwirken beim Projektcontrolling, bei der Nachverfolgung von Aufgaben und beim Aufbereiten von Statusberichten sowie

  - f) Planen und Umsetzen von projektbezogenen Schulungs- und Trainingsmaßnahmen.

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Zitiervorschlag: § 9 BAProITFPrV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

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