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# § 14 BAProITFPrV — Prüfungsbereich „Management von Prozessen mit IT-Bezug“

Bachelor-Professional-IT-Fortbildungsprüfungsverordnung  
Stand: 01.11.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Prüfungsbereich „Management von Prozessen mit IT-Bezug“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, betriebs- und produktionswirtschaftliche Geschäftsprozesse unter Einsatz und Verwendung von Informationstechnik zu analysieren, zu organisieren und zu optimieren sowie zu damit einhergehenden Veränderungsprozessen zu beraten, diese zu initiieren und zu begleiten. In diesem Rahmen wird aus den folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:

- 1. Anwenden von Methoden des Prozessmanagements,

- 2. Analysieren und Dokumentieren von betriebs- und produktionswirtschaftlichen Geschäftsprozessen,

- 3. Beraten zur Transformation und Digitalisierung von Prozessen,

- 4. Gestalten, Entwickeln und Abbilden von betriebs- und produktionswirtschaftlichen Geschäftsprozessen in Workflow-Management-Systemen,

- 5. Identifizieren von Anforderungen und Optimierungspotentialen,

- 6. Optimieren von Vorgehensweisen und Prozessen,

- 7. Mitgestalten von Veränderungsprozessen, auch vor dem Hintergrund des technologischen Wandels,

- 8. Erarbeiten von Servicestrategien zur Sicherstellung des laufenden IT-Betriebs und Überführen in eine Serviceorganisation sowie

- 9. Definieren von Prozessen zur Migration von IT-Lösungen in bestehende IT-Umgebungen.

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Zitiervorschlag: § 14 BAProITFPrV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BAProITFPrV/14

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