(1) Organe der Anstalt sind:
1.
der Vorstand;
2.
der Verwaltungsrat.
(2) Die Organe besitzen die ihnen durch das Bundesanstalt Post-Gesetz und diese Satzung zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse.
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(1) Organe der Anstalt sind:
(2) Die Organe besitzen die ihnen durch das Bundesanstalt Post-Gesetz und diese Satzung zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse.