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§ 3 BAPostSa — Rechtsform

Satzung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (Anlage des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost)

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 08.04.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Anstalt ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Als solche kann sie in eigenem Namen am Rechtsverkehr teilnehmen, handeln, klagen und verklagt werden. Klagen zwischen dem Bund und der Anstalt hinsichtlich fachaufsichtlicher Maßnahmen sind ausgeschlossen.