Zur Regelung seiner inneren Ordnung gibt sich der Verwaltungsrat eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf. Nach Maßgabe der Geschäftsordnung können Ausschüsse gebildet werden.
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Zur Regelung seiner inneren Ordnung gibt sich der Verwaltungsrat eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf. Nach Maßgabe der Geschäftsordnung können Ausschüsse gebildet werden.