Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten Ersatz ihrer Auslagen und eine angemessene Aufwandsentschädigung, die die Aufsichtsbehörde festsetzt.
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Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten Ersatz ihrer Auslagen und eine angemessene Aufwandsentschädigung, die die Aufsichtsbehörde festsetzt.