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§ 2 BAPOErmÜV — Inkrafttreten

Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Prüfungsordnungen durch die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit

Stand: 29.11.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.