Anlage BAMKostO — (zu § 2)

Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 15.06.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 373)


Für Nutzleistungen der Organisationseinheiten (Abteilungen) der BAM werden die nachstehend aufgeführten Stundensätze berechnet:

Organisationseinheit
Abteilung
Bezeichnung der OrganisationseinheitStundensatz
in Euro
1Analytische Chemie; Referenzmaterialien126 
2Chemische Sicherheitstechnik154 
3Gefahrgutumschließungen133 
4Material und Umwelt137 
5Werkstofftechnik149 
6Materialschutz und Oberflächentechnik131 
7Bauwerkssicherheit115 
8Zerstörungsfreie Prüfung132 
9Komponentensicherheit132 
SQualitätsinfrastruktur138