Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 15.06.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.
Die Überlassung von Anlagen und Geräten auf Zeit ist entsprechend den Selbstkosten zu berechnen.