Gebühren werden auch für Nutzleistungen erhoben, die begonnen, aber nicht zu Ende geführt worden sind, wenn die Gründe von demjenigen zu vertreten sind, der die Nutzleistung veranlaßt hat.
Gebühren werden auch für Nutzleistungen erhoben, die begonnen, aber nicht zu Ende geführt worden sind, wenn die Gründe von demjenigen zu vertreten sind, der die Nutzleistung veranlaßt hat.