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§ 8 BAFzAZustAnO — Übertragung von Zuständigkeiten nach der Arbeitszeitverordnung

Anordnung zur Übertragung beamten- und haushaltsrechtlicher Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 18.04.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dem Bundesamt werden die der obersten Dienstbehörde nach der Arbeitszeitverordnung zustehenden Befugnisse übertragen mit Ausnahme der Befugnisse nach § 7a der Arbeitszeitverordnung.