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§ 1 BAFzAZustAnO — Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten

Anordnung zur Übertragung beamten- und haushaltsrechtlicher Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 18.04.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Bundesamt) wird die Befugnis zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15 übertragen.