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§ 12 BAEV (Brandenburg) — Wiederholung einer Modulprüfung

Bildungsamtserwerbsverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Werden Modulprüfungen nicht bestanden oder für nicht bestanden erklärt, können sie höchstens einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung kann innerhalb von einem Monat abgelegt werden. Wird die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, ist die Zertifikatsqualifizierung beendet.