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§ 8 BüroMKfAusbVErprV — Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 06.06.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die vor Ablauf des 31. Juli 2020 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden.