§ 8 BüroMKfAusbVErprV — Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung

Historische Fassung: Stand 06.06.2020 bis 01.08.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die vor Ablauf des 31. Juli 2025 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden.