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# Anlage 2 BäderMeistPrV — (zu § 8 Absatz 3)

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 25.12.2019. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 1998, 1817; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Muster ........................................................................ (Bezeichnung der zuständigen Stelle) Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe Herr/Frau .............................................................. geboren am ................... in .................................... hat am ....................... die Prüfung zu anerkannten Abschluß Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe vom 7. Juli 1998 (BGBl. I S. 1810), die zuletzt durch Artikel 40 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen bestanden: Ergebnisse der Prüfung Note I. Allgemeiner Teil ........... 1. Grundlagen für kostenbewußtes Handeln ........... 2. Grundlagen für rechtsbewußtes Handeln ........... 3. Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb ........... II. Fachtheoretischer Teil ........... 1. Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen ........... 2. Bädertechnik ........... 3. Bäderbetrieb ........... 4. Schwimm- und Rettungslehre ........... 5. Gesundheitslehre ........... III. Fachpraktischer Teil ........... 1. Rettungsschwimmen und Schwimmsport ........... 2. Management und Führungsaufgaben ........... 3. Betriebstechnische Situationsaufgabe ........... IV. Berufs- und arbeitspädagogischer Eignung Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin hat nach § 3 Absatz 3 den Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch die Prüfung am .......... in .......... vor .......... erbracht. (Im Falle des § 7: "Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 7 im Hinblick auf die am ... in ... vor ... abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil ... freigestellt.") Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2). Datum ................................. Unterschrift(en) ...................... (Siegel der zuständigen Stelle)

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Zitiervorschlag: Anlage 2 BäderMeistPrV

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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