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Art 11 BÄOuaÄndG 2004 — Inkrafttreten

Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung und anderer Gesetze

Stand: 31.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

(1) Das Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2)