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§ 11 AutoKflAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 2

Automobilkaufleuteausbildungsverordnung

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen,
2.
Kaufmännische Unterstützungsprozesse,
3.
Kundendienstprozesse sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.