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# § 2 AuswV-AM (Bayern) — Durchführung

Auswahlverfahrensverordnung-AM  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Durchführung des Auswahlverfahrens für den Rechtspflegerdienst in der Fachlaufbahn Justiz sind das Landesarbeitsgericht München und das Landesarbeitsgericht Nürnberg für ihren jeweiligen Bezirk zuständig; im Übrigen werden das Auswahlverfahren und die anschließende Zuweisung von geeigneten Bewerbern und Bewerberinnen an die Behörden und Gerichte zur Einstellung von einer Geschäftsstelle für das gesonderte Auswahlverfahren durchgeführt. Die Geschäftsstelle besteht bei der Akademie der Sozialverwaltung.

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Zitiervorschlag: § 2 AuswV-AM (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

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