nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1a AuslZuschlV 2010 — Lebenspartnerschaft

Auslandszuschlagsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.07.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Vorschriften dieser Verordnung, die sich auf Ehegatten oder Verheiratete beziehen, gelten entsprechend für Lebenspartner.