§ 10 AuslWoBauG — Inkrafttreten

Gesetz über eine Wiedereingliederungshilfe im Wohnungsbau für rückkehrende Ausländer

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1986 in Kraft.