Zustellungen nach dem Gesetz oder nach dieser Verordnung können in Frankreich gemäß § 70 Abs. 2 des Gesetzes durch eingeschriebenen Brief gegen Rückschein bewirkt werden.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Zustellungen nach dem Gesetz oder nach dieser Verordnung können in Frankreich gemäß § 70 Abs. 2 des Gesetzes durch eingeschriebenen Brief gegen Rückschein bewirkt werden.