nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 7 AuslWBGDV 2 — Zustellungen (§ 70 des Gesetzes)

Zweite Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Vereinigte Staaten von Amerika)

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Zustellungen auf Grund dieser Verordnung erfolgen durch eingeschriebenen Brief gegen Rückschein.

(2) Die sonstigen Zustellungen in den Vereinigten Staaten auf Grund des Gesetzes erfolgen in derselben Weise.