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§ 2 AuslPflVG 2024 — Anwendungsbereich

Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz

Stand: 17.04.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz gilt nur für Fahrzeuge, die ihren gewöhnlichen Standort nicht im Inland haben.