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§ 10 AuslInvG — Inkrafttreten

Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.