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§ 5 AusglFoG 1965 — Abschlagszahlungen

Gesetz über die Tilgung von Ausgleichsforderungen

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Solange eine Ausgleichsforderung noch nicht gewährt ist, aber Abschlagszahlungen auf die Zinsen geleistet werden, sind Abschlagszahlungen auf die Tilgung zu leisten. §§ 2 bis 4 gelten entsprechend.