§ 1 AusbBerAufhV 5 — Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Handschuhmacher und Handschuhmacherin
Fünfte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen
Stand: 02.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.
Die Anerkennung des Ausbildungsberufes des Handschuhmachers und der Handschuhmacherin wird aufgehoben.