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§ 3 AusbBerAufhV 4 — Inkrafttreten

Vierte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.