§ 1 AusbBerAufhV 4 — Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Emailschriftenmaler/Emailschriftenmalerin
Vierte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.
Die Anerkennung des Ausbildungsberufes Emailschriftenmaler/Emailschriftenmalerin wird aufgehoben.