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# Anlage AugenoptAusbV — (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Augenoptiker und zur Augenoptikerin

Augenoptiker-Ausbildungsverordnung  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 2011, 701 - 704)

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

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Lfd. Nr.	Teil des Ausbildungsberufsbildes	Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten	Zeitliche Richtwerte in Wochen im
1. bis 18. Monat	19. bis 36. Monat
1	2	3	4
1	Brillengläser bearbeiten und einfassen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1)	a)Art und Ausführung von Brillengläsern unterscheidenb)Lieferqualität rohkantiger Brillengläser prüfenc)optische Wirkungen von Brillengläsern messen und Bezugspunkte ermitteln, Zentriermaße für Einstärkengläser ermitteln, Gläser zentrieren und für die Randbearbeitung vorbereitend)Brillengläser manuell und maschinell formgebend bearbeiten und in Vollrandbrillenfassungen einsetzene)Einstärkengläser nach Anfertigung auf Einhaltung der vorgegebenen Parameter und Toleranzen prüfen und ausrichten	16	
f)Zentriermaße für Mehrstärkengläser ermitteln, Gläser zentrieren und für die Randbearbeitung vorbereiteng)Brillengläser rillen, bohren, feilen, fräsen, polieren und in randlose Brillen montierenh)optische Wirkungen von Mehrstärken- und Sondergläsern messen sowie den Bezugspunkt anzeichneni)Mehrstärken- und Sondergläser nach Anfertigung auf Einhaltung der vorgegebenen Parameter und Toleranzen prüfen und ausrichten		15
2	Werkzeuge und Maschinen pflegen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2)	a)Werkzeuge, Messgeräte und Bearbeitungsmaschinen reinigenb)Störungen an Messgeräten und Bearbeitungsmaschinen feststellen sowie Maßnahmen zur Beseitigung der Störungen einleitenc)Betriebsstoffe, insbesondere Schmier-, Kühl-, Schleif- und Reinigungsmittel einsetzen und der umweltgerechten Entsorgung zuführen	3	
3	Brillen modifizieren und instand setzen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3)	a)Schäden an Brillen beurteilen, Reparaturaufwand und Kosten ermittelnb)Bearbeitungsverfahren und Werkzeuge unter Berücksichtigung der Werkstoffe auswählenc)Fassungsteile manuell und maschinell fertigen, modifizieren, reparieren und austauschen	10	
4	Brillengläser, Kontaktlinsen und vergrößernde Sehhilfen nach optischen Eigenschaften und Wirkungen beurteilen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4)	a)Einstärkengläser nach optischen Eigenschaften auswählenb)Beschichtungen und andere Oberflächenveredelungen von Brillengläsern hinsichtlich ihrer Wirkungen unterscheidenc)Abbildungsfehler bei Einstärkengläsern unterscheiden und deren Auswirkungen berücksichtigend)Hauptschnittwirkungen torischer Brillengläser bestimmene)objekt- und bildseitigen Scheitelbrechwert messenf)sphäro-zylindrische Kombination umrechnen	19	
g)Mehrstärken- und Sondergläser nach optischen Eigenschaften auswählenh)Abbildungsfehler bei Mehrstärken- und Sondergläsern unterscheiden und deren Auswirkungen berücksichtigeni)prismatische Brillengläser messenj)Filter- und Schutzgläser Verwendungszwecken zuordnenk)Kontaktlinsen nach Werkstoffeigenschaften unterscheiden und Auswirkungen der Kontaktlinsenkorrektur beurteilenl)Aufbau und Eigenschaften vergrößernder Sehhilfen unterscheiden		15
5	Kundenspezifische Sehanforderungen ermitteln und Kunden beraten (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5)	
5.1	Korrektionsbedarf ermitteln (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.1)	a)Korrektionsbedarf unter Berücksichtigung von Visus, Anatomie und Physiologie, insbesondere bei Myopie, Hyperopie, Astigmatismus und Presbyopie analysierenb)bei der Auswahl von Sehhilfen sehleistungsvermindernde Augenerkrankungen berücksichtigenc)ungestörtes Binokularsehen erklären und Abweichungen unterscheiden		14
5.2	Kunden beraten und Dienstleistungen anbieten (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.2)	a)Kundenwünsche und Verwendungszweck der Sehhilfe im Verkaufsgespräch ermittelnb)Dienstleistungen zur Augenglasbestimmung, Kontaktlinsenanpassung und anderen Sehtests erklärenc)Kundenwünsche mit fachlichen Erfordernissen abstimmen, Brillenfassungen und Brillengläser unter ästhetischen und anatomischen Gesichtspunkten auswählend)Kunden über Glastyp, Werkstoff, Oberflächenveredelung und Farbgebung von Brillengläsern beratene)Informationsmedien, insbesondere für die Glas- und Fassungsberatung einsetzenf)Kundendaten unter Berücksichtigung des Datenschutzes dokumentieren	14	
g)Anwendungsbereiche und Korrektionsmöglichkeiten von Brillengläsern, Kontaktlinsen und vergrößernden Sehhilfen erklärenh)Eigenschaften von Werkstoffen und Pflegemitteln für Kontaktlinsen unterscheiden und im Hinblick auf ihren Verwendungszweck beurteileni)Notwendigkeit der Kontaktlinsenpflege begründen; Pflegemittel und deren Eigenschaften erklärenj)Preise ermitteln und dem Kunden erklären		14
6	Brillen optisch und anatomisch anpassen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6)	a)Brillenfassungen nach anatomischen Gegebenheiten bearbeiten und voranpassen	6	
b)optische und physiologisch bedingte Auswirkungen von Korrektionsmitteln einschätzenc)Zentrierdaten ermitteln und Brillengläser nach unterschiedlichen Zentrierforderungen zentrierend)Zentrierung von Brillen kontrollieren		6
7	Sehhilfen abgeben (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7)	a)Endanpassung von Brillen vornehmenb)Kunden in Handhabung, Gebrauch und Pflege von Sehhilfen einweisenc)auf die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen hinweisen	8	
d)auf mögliche Auswirkungen der Sehhilfe, insbesondere auf den Seheindruck hinweisen, deren Bedeutung einschätzen und erforderliche Maßnahmen veranlassen		4
8	Waren verkaufen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8)	a)Wareneingänge erfassen und nach Beschaffenheit, Art, Menge und Preis gemäß Bestellung überprüfenb)Waren sachgerecht lagern, pflegen und präsentierenc)Einsatz und Anwendungen von Waren erläutern und Waren verkaufen	2	
d)Bestellungen vorbereiten und durchführene)Mängel erfassen, beurteilen, dokumentieren und reklamierenf)Kundenreklamationen entgegennehmen und bearbeiten		4
9	Rechnungswesen und Kalkulation durchführen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 9)	a)betriebliche Kostenfaktoren beachten und kostenbewusst handelnb)Kalkulationen nach Vorgaben durchführenc)Zahlungsvorgänge abwickelnd)Mahnungen vorbereiten		6
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Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

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Lfd. Nr.	Teil des Ausbildungsberufsbildes	Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten	Zeitliche Richtwerte in Wochen im
1. bis 18. Monat	19. bis 36. Monat
1	2	3	4
1	Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1)	a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen	
2	Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2)	a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben	während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
3	Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3)	a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4	Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 4)	Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5	Arbeitsabläufe planen; Technische Kommunikation (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 5)	a)Arbeitsplatz einrichtenb)Arbeitsschritte planen, Ergebnisse beurteilen und dokumentierenc)betriebsinterne und externe Informationen für die Warenbeschaffung einsetzend)Kommunikationstechnologien anwendene)Schriftverkehr mit Hilfe von Textverarbeitungssystemen abwickeln
6	Berufsbezogene Vorschriften und Normen anwenden (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 6)	a)fachbezogene Normvorgaben einhaltenb)Rechtsvorschriften anwendenc)Fachtermini anwendend)Arbeits- und Qualitätsrichtlinien des Augenoptiker-Handwerks anwenden	
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Zitiervorschlag: Anlage AugenoptAusbV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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