nu:legal · recht.nulegal.eu

# Anlage D3 AufenthV — Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz

Aufenthaltsverordnung  
Historische Fassung: Stand 13.03.2020 bis 04.12.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2004, 2975 - 2977; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

– Klebeetikett –

[Abbildung]

– Trägervordruck; Vorderseite –

(Inhalt: nicht darstellbares Muster)

Auf Seite 5 ist stets das in dieser Anlage wiedergegebene Klebeetikett aufzukleben, das nicht ohne diesen Trägervordruck verwendet werden darf. Bei Verlängerungen ist ein neues Klebeetikett zu verwenden. Es dürfen bis zu zwei Verlängerungen mit demselben Trägervordruck vorgenommen werden. Jeweils ist die Seriennummer des Klebeetiketts auf Seite 6 einzutragen. Jede dieser Eintragungen ist mit einem Dienstsiegel zu bestätigen.

– Trägervordruck; Rückseite –

(Inhalt: nicht darstellbares Muster)

---

Zitiervorschlag: Anlage D3 AufenthV

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/AufenthV/anlage-d3?asof=2020-03-13

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
