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# § 38e AufenthV — Veröffentlichungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Aufenthaltsverordnung  
Stand: 05.04.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge veröffentlicht im Internet eine aktuelle Liste der Bezeichnungen und Anschriften der anerkannten Forschungseinrichtungen und über den Umstand der Abgabe oder des Endes der Wirksamkeit von Erklärungen nach § 18d Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes. Die genaue Fundstelle der Liste gibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf seiner Internetseite bekannt.

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Zitiervorschlag: § 38e AufenthV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/AufenthV/38e

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