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# § 18a AufenthG 2004 — Fachkräfte mit Berufsausbildung

Aufenthaltsgesetz  
Historische Fassung: Stand 05.03.2020 bis 18.11.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Einer Fachkraft mit Berufsausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden, zu der ihre erworbene Qualifikation sie befähigt.

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Zitiervorschlag: § 18a AufenthG 2004

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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