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§ 5 AufbhEG 2021 — Rücklage

Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021

Stand: 15.09.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Sondervermögen kann zur Erfüllung des gesetzlichen Zwecks Rücklagen bilden.