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§ 1 AufbhEG 2021 — Errichtung des Fonds

Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021

Stand: 15.09.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Es wird ein nationaler Fonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes errichtet.