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§ 22 AtAV 2009 — Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung

Stand: 12.08.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 11 Absatz 1 Nummer 6 und Absatz 2 des Atomgesetzes zur Änderung des einheitlichen Begleitscheins dieser Verordnung zu erlassen.