nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 75 AsylVfG 1992 — Aufschiebende Wirkung der Klage, Recht auf Verbleib

Asylgesetz

Stand: 12.06.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Klage gegen Entscheidungen nach diesem Gesetz hat keine aufschiebende Wirkung, außer Artikel 68 der Verordnung (EU) 2024/1348 und Artikel 43 der Verordnung (EU) 2024/1351 sehen eine aufschiebende Wirkung vor.