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Art 1 AsEntwBkÜbkG

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 4. Dezember 1965 zur Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem in Manila am 4. Dezember 1965 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen zur Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank (Asian Development Bank) wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.