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§ 7 ArchivNGO NRW (Nordrhein-Westfalen) — Beratung

Archivnutzungs- und Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zur Beratung steht während der Dienststunden Fachpersonal zur Verfügung. Die Beratung bezieht sich auf nutzungsrelevante Abläufe, Bestände, Findmittel sowie den Umgang mit Archivgut. Ein Anspruch auf weitergehende Unterstützung (zum Beispiel beim Lesen und Auswerten der Findmittel und Archivalien) besteht nicht.