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§ 8 ArbMDFAngAusbV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am 1. August 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Arbeitsförderung vom 15. April 1999 (BGBl. I S. 739), die durch Artikel 55 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954) geändert worden ist, außer Kraft.