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§ 9 ArbGZV (Brandenburg) — Aufgaben des Bezirksrevisors

Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Aufgaben der Bezirksrevisorin oder des Bezirksrevisors für die Arbeitsgerichte des Landes Brandenburg werden der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg übertragen. Zur Erfüllung derselben kann sie oder er sich einer dafür zu bestellenden Beamtin oder eines dafür zu bestellenden Beamten des gehobenen Dienstes bedienen. Die Bestellung erfolgt im Einvernehmen mit dem für Justiz zuständigen Ministerium.